Barrierefreiheit ab 2025: Was digitale Marken in der EU jetzt wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) alle digitalen Produkte und Services, die sich an Verbraucher:innen in der EU richten, zur Einhaltung anerkannter Barrierefreiheitsstandards.
Betroffen sind Websites, Apps, E-Commerce-Plattformen, digitale Inhalte, Buchungssysteme, Bankenportale und vieles mehr.
Doch jenseits der gesetzlichen Pflicht wird digitale Barrierefreiheit zum strategischen Wettbewerbsvorteil: Sie macht Marken zugänglich, vertrauenswürdig, zukunftsfähig – und eröffnet Reichweite.
Was Barrierefreiheit Praktisch Bedeutet
Barrierefreiheit bedeutet:
- Nutzbarkeit mit Screenreadern
- Bedienbarkeit ohne Maus (Tastaturzugriff)
- Verständliche Struktur & Orientierung
- Videos mit Untertiteln
- Einfache Sprache bei Bedarf
- Technische Prüfung nach WCAG 2.1 & EN 301 549
Wo du jetzt handeln solltest: Barrierefreiheit entlang aller Touchpoints
Websites & Kundenportale:
- Semantischer HTML-Aufbau (Landmarks, Überschriften, Skiplinks)
- Navigation, Formulare & Medien nach WCAG 2.1 AA
- Sichtbare Fokus-Markierung, Tastatursteuerung
- Alternativen zu PDFs (barrierefreie HTML-Versionen)
Mobile Apps:
- VoiceOver- & TalkBack-Kompatibilität
- Systemschrift & Dynamic Type unterstützen
- Kontraste & Touch-Zonen einhalten
- Alternativtexte für Symbole & interaktive Elemente
E-Commerce & Self-Service:
- Tastaturzugriff bei Filterung & Checkout
- Logisch gruppierte Formulare mit klarer Fehleranzeige
- Produktbilder mit informativen ALT-Texten
E-Mails & CRM:
- Fallback als Plain-Text
- HTML-Layout screenreaderfreundlich aufbauen
- Buttons beschreiben, nicht nur visuell darstellen
Social Media Kampagnen:
- Videos mit Untertiteln (nicht nur auto-generiert)
- Bildbeschreibungen in ALT-Tags oder Caption
- Klare Texte, keine Screenshots als Hauptbotschaft
- Kontraste und Schriftlesbarkeit prüfen
Video & Tutorials:
- Transkripte & Untertitel
- Gebärdolmetschung optional
- Audiodeskription für visuell relevante Szenen
Chatbots & Interfaces:
- Sprache einfach & strukturiert
- Visuelle UI auch mit Tastatur nutzbar
- Ausgabe auch in Text möglich (statt nur Audio)
Was intern passieren muss:
- Guidelines für barrierefreies Design, Content & Code
- UX-Komponentenbibliothek mit Barrierefreiheit als Standard
- Rollen klären: Wer testet? Wer verbessert? Wer dokumentiert?
- Screenreader-Tests mit NVDA, JAWS, VoiceOver
- Dokumentation für Compliance-Check & Nachweispflicht
Was DAVIES MEYER liefert
Audits:
- WCAG 2.1 & EN 301 549-Prüfung über alle Kanäle
- Übersichtliche Roadmaps mit Priorisierung
Design & Umsetzung:
- Barrierefreie UX/UI
- Komponentenentwicklung & Frontend-Konzepte
Training & Guidelines:
- Schulungen für Design, Code, Redaktion
- Styleguides, Checklisten & Microcopy-Vorgaben
Strategie & Rollout:
- Touchpoint-übergreifende Programme
- Rechtssicherheit durch Dokumentation & Nachweis
Jetzt handeln
Barrierefreiheit ist keine Technik-Sache. Sie ist ein Markenversprechen. Digitale Inklusion beginnt jetzt.
Kontakt:
📧 hello@daviesmeyer.com
📂 Herunterladen: Checkliste zur Barrierefreiheit (PDF)
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