EU AI Act
EU AI Act im Detail
Beginnt mit der tatsächlichen Aufgabe: Erstellt ein Werkzeug interne Entwürfe, beantwortet es Kundenfragen oder bewertet es etwa Bewerbungen? Prüft danach, wer das System anbietet und wer es unter eigener Verantwortung einsetzt. Ein eingekauftes Modell und die darauf aufgebaute Anwendung sind unterschiedliche Ebenen. Aussagen eines Lieferanten ersetzen deshalb nicht die Einordnung des eigenen Einsatzes.
Die Hochrisiko-Einstufung folgt den Voraussetzungen des Artikels 6 und den zugehörigen Anhängen. Personalisierung oder Profilbildung im Marketing ist nicht pauschal eine solche Einstufung; der konkrete Anwendungsbereich zählt. Ebenso lassen sich die besonderen Regeln für biometrische Verfahren nicht zu einer einzigen Aussage über jede Gesichtserkennung verkürzen. Datenschutz, Verbraucher- und andere einschlägige Rechte bleiben neben dem AI Act zu prüfen.
Stand 11. September 2026: Der AI Act trat am 1. August 2024 in Kraft. Die Transparenzregeln des Artikels 50 gelten grundsätzlich seit 2. August 2026. Für bestimmte bereits zuvor vermarktete Systeme gilt bei der technischen Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Nach den AI-Omnibus-Änderungen beginnen die einschlägigen Hochrisiko-Pflichten für Anhang III am 2. Dezember 2027 und für regulierte Produkte nach Anhang I am 2. August 2028. Weitere Übergangsregeln sind gesondert zu beachten.
Creative Engineering verbindet die Kommunikationsaufgabe mit einer nachvollziehbaren Umsetzung. Die Verantwortung für Konzept und Qualität liegt bei uns. Haltet Einsatzzweck, Rollen, Datenwege und erforderliche Maßnahmen fest und prüft Änderungen. Unterstützt die KI-Kompetenz der Beteiligten passend zu ihrer Aufgabe. Ein interner Punktwert oder ein allgemeines Anbieterzertifikat ersetzt keine begründete Prüfung der tatsächlich geltenden Anforderungen.
Beispiele
Hypothetisches Anwendungsbeispiel
Ein Unternehmen plant einen Produktassistenten. Es dokumentiert Funktionen, Daten und Verantwortlichkeiten, prüft die Einordnung und gestaltet nötige Hinweise verständlich. Vor dem Start werden fachliche Qualität und der Umgang mit ungeklärten Fragen geprüft; bei einer späteren Funktionserweiterung wird die Einordnung erneut betrachtet.
Wichtige Punkte
- Pflichten aus Anwendung, Rolle und geltender Fassung ableiten.
- Hochrisiko-Einstufung und Transparenz nicht gleichsetzen.
- Anwendungsfristen und konkrete Übergangsregeln auseinanderhalten.
Anwendung im Marketing-Alltag
Erstellt ein Verzeichnis eurer KI-Anwendungen mit Zweck, Rollen und Datenwegen. Ordnet die konkreten Pflichten samt Fristen zu und dokumentiert Umsetzung sowie offene Fragen mit den zuständigen Fachleuten.
Sinnvolle Messgrößen
Dokumentierte Einordnung
Anwendungen mit nachvollziehbar festgehaltenem Zweck, Rollen und einschlägigen Anforderungen.
Umsetzungsstand je Pflicht
Erforderliche Maßnahmen mit Verantwortlichen, Frist und überprüfbarem Nachweis verfolgen.
Aktualität der Prüfung
Einordnung nach relevanten Änderungen an Anwendung, Lieferanten oder Rechtslage erneut prüfen.
Häufige Fehler
- Alle personalisierten Empfehlungen pauschal als Hochrisiko-KI behandeln.
- Veraltete Fristen aus der ursprünglichen Fassung unverändert übernehmen.
- Mit einem Gesamtscore die Prüfung einzelner Pflichten ersetzen.
Quellen und Einordnung
- EUR-Lex: AI Act, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026
Rechtsgrundlage in konsolidierter Lesefassung; maßgeblich sind die veröffentlichten Rechtsakte.
- EU AI Act Service Desk: Implementation timeline
Aktuelle EU-Einordnung der gestaffelten Anwendung einschließlich AI-Omnibus-Änderungen.
- European Commission: AI Omnibus enters into force
Amtliche Einordnung der Änderungen von 2026; keine Prüfung einer konkreten Anwendung.
- EUR-Lex: DSGVO / GDPR
EU-Rechtsgrundlage insbesondere zu Zweckbindung, Datenminimierung, Rechtsgrundlagen, Einwilligung und Werbewiderspruch.
Häufige Fragen zu EU AI Act
Nein. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und der konkrete Zweck. Die bloße Nutzung für Werbung oder Kaufempfehlungen reicht für diese Einstufung nicht aus.
Nein. Die Anwendung ist gestaffelt und wurde 2026 teilweise geändert. Prüft die konkrete Pflicht und mögliche Übergangsregeln anhand des aktuellen EU-Zeitplans und der Rechtsgrundlage.
Nein. Personenbezogene Daten und andere betroffene Rechte müssen weiterhin nach den einschlägigen Regeln geprüft werden. Eine AI-Act-Einordnung ist keine allgemeine Datenverwendungsfreigabe.
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