KI-Transparenzpflicht
KI-Transparenzpflicht im Detail
Bei einem direkt mit Menschen kommunizierenden KI-System muss nach Artikel 50 Absatz 1 grundsätzlich erkennbar sein, dass die Interaktion mit KI stattfindet, sofern dies nicht bereits offensichtlich ist. Plant erforderliche Hinweise dort, wo die Begegnung beginnt. Eine versteckte Erläuterung im Impressum erklärt eine laufende Unterhaltung nicht zuverlässig. Die Gestaltung sollte auch für Menschen mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen verständlich sein.
Absatz 2 betrifft die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Ausgaben durch Systemanbieter, mit gesetzlichen Grenzen und Ausnahmen etwa für bestimmte Standardbearbeitungen. Absatz 4 enthält dagegen Offenlegungspflichten für Betreiber bei Deepfakes sowie bestimmten Textveröffentlichungen zu Angelegenheiten öffentlichen Interesses. Nicht jeder KI-Inhalt ist ein Deepfake. Die Einordnung hängt von Inhalt und Darstellung ab; ein technisches Herkunftsmerkmal ersetzt nicht automatisch einen erforderlichen wahrnehmbaren Hinweis.
Für die betreffenden Textveröffentlichungen sieht das Gesetz eine Ausnahme bei menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle und übernommener redaktioneller Verantwortung vor. Das ist keine allgemeine Ausnahme für Bilder oder Videos. Reine Rechtschreibkorrektur ist auch keine inhaltliche Prüfung. Stand 11. September 2026 gelten die Transparenzregeln grundsätzlich seit 2. August 2026; die Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 betrifft nur bestimmte zuvor vermarktete Systeme und Absatz 2.
Creative Engineering verbindet verständliche Kommunikation mit einem nachvollziehbaren Entstehungsprozess. Die Verantwortung für Konzept und Qualität liegt bei uns. Dokumentiert, was künstlich erzeugt wurde, welche Prüfung stattfand und welche Hinweise der konkrete Einsatz benötigt. Testet Kennzeichnungen im veröffentlichten Format, einschließlich verkürzter Ausschnitte. Transparenz macht eine falsche Aussage nicht richtig und ersetzt weder geklärte Rechte noch fachliche Qualität.
Beispiele
Hypothetisches Anwendungsbeispiel
Ein Unternehmen veröffentlicht einen KI-gestützten Informationsbeitrag. Die Redaktion prüft die Aussagen und Quellen tatsächlich und übernimmt die redaktionelle Verantwortung. Ein separat produziertes synthetisches Video wird eigenständig auf seine Darstellung und erforderliche Offenlegung geprüft; die Textprüfung wird nicht als pauschale Ausnahme übertragen.
Wichtige Punkte
- Anbieterkennzeichnung und Offenlegung durch Betreiber unterscheiden.
- Inhalt, Kontext und Ausnahmen konkret prüfen.
- Erforderliche Hinweise in der tatsächlichen Nutzung testen.
Anwendung im Marketing-Alltag
Ordnet die jeweilige Veröffentlichung und eure Rolle ein. Dokumentiert Prüfung und Zuständigkeit und setzt erforderliche Hinweise passend zu Medium und Nutzungssituation um.
Sinnvolle Messgrößen
Korrekte Umsetzung je Inhalt
Vorgesehene Kennzeichnung und Offenlegung anhand der dokumentierten Einordnung kontrollieren.
Wahrnehmbarkeit
Prüfen, ob erforderliche Hinweise im verwendeten Format rechtzeitig verstanden werden.
Nachvollziehbare Prüfung
Inhaltliche Kontrolle, Freigabe und redaktionelle Verantwortung dokumentieren.
Häufige Fehler
- Alle KI-Texte, Bilder und Videos unterschiedslos Deepfakes nennen.
- Einen allgemeinen Websitehinweis für jede konkrete Offenlegung ausreichend halten.
- Ein Label als Nachweis sachlicher Richtigkeit oder geklärter Nutzungsrechte behandeln.
Quellen und Einordnung
- European Commission: Transparency obligations under Article 50 — FAQ
Einordnung von Kennzeichnung, Offenlegung und redaktioneller Kontrolle; zusammen mit der aktuellen Rechtsgrundlage lesen.
- EUR-Lex: AI Act, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026
Rechtsgrundlage in konsolidierter Lesefassung; maßgeblich sind die veröffentlichten Rechtsakte.
- EU AI Act Service Desk: Implementation timeline
Aktuelle EU-Einordnung der gestaffelten Anwendung einschließlich AI-Omnibus-Änderungen.
Häufige Fragen zu KI-Transparenzpflicht
Nicht pauschal nach Artikel 50. Inhalt, Zweck, Rolle und mögliche Ausnahmen bestimmen die konkrete Pflicht. Andere rechtliche oder vertragliche Anforderungen können hinzukommen.
Nicht automatisch. Eine für Menschen erforderliche Offenlegung muss wahrnehmbar und verständlich sein. Technische Kennzeichnung erfüllt eine andere Funktion.
Nein. Die Textausnahme verlangt eine tatsächliche inhaltliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle sowie redaktionelle Verantwortung. Sie lässt sich nicht pauschal auf andere Medien übertragen.
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